Gestaltung und Durchsetzung

Steuerberatung

Im Fachbereich der Steuerberatung bieten wir ein vielseitiges Know-how für unsere Mandanten – sowohl im nationalen als auch im internationalen Steuerrecht. Von einer Beratung bei der Gründung eines Unternehmens über die Vertretung gegenüber Finanzämtern bis hin zu einer Steuererklärung, unser Team steht in allen steuerrechtlichen Fragen zur Verfügung.

  • Beratung in allen steuerlichen und rechtlichen Gestaltungsfragen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Umfassende Beratung bei der Gründung von Unternehmen, freiberuflichen Praxen, gemeinnützigen Stiftungen und Vereinen
  • Steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Beratung bei Käufen und Verkäufen von Unternehmen und Praxen, bei Umwandlungen oder Fusionen sowie bei Aufbau und Änderung von Unternehmensstrukturen
  • Steuerliche und rechtliche Beratung in Erbschafts- und Schenkungsangelegenheiten sowie bei Nachfolgefragen inklusive Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Laufende Vertretung gegenüber den Finanzämtern, insbesondere in Einspruchsverfahren
  • Vertretung bei steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen
  • Beratung auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts
  • Vertretung vor den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof und dem Europäischen Gerichtshof
  • Erstellung betrieblicher und privater Steuererklärungen und Übernahme sonstiger Deklarationspflichten

„Lobend gleichzustellen ist diese Steuerreform allen Steuerreformen, die es jemals gab oder die je kommen werden: Sie ist modern, gerecht, entlastend und kunstvoll. Modern, weil jede der alten Steuern einen neuen Namen trägt. Gerecht, weil sie alle Bürger gleich benachteiligt. Entlastend, weil sie keinem Steuerzahler einen vollen Beutel lässt. Und kunstvoll, weil Du in langen Worten ihren kurzen Sinn versteckst: Dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist, und dem Bürger zu nehmen, was des Bürgers ist.“

— Casparius, römischer Senator